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Abschluss Bauhandwerker

Die Bauhandwerkerschule ist zur Erweiterung der Fachbildung von Personen mit abgeschlossener facheinschlägiger Berufsausbildung bestimmt und endet mit einer Abschlussprüfung, welche aus einer schriftlichen und graphischen Projektarbeit (Bauhandwerkerarbeit) mit der selbständigen Bearbeitung einer praxisorientierten Projektierungs-Aufgabe aus dem Bereich der Fachgegenstände sowie einer mündlichen Fachprüfung (Präsentation und Argumentation der Bauhandwerkerarbeit und projektbezogenes Fachgespräch) besteht.

Im Sinne der Bestimmungen des §59 SchOG "Sonderformen" sind Werkmeisterschulen und Bauhandwerkerschulen zur Erweiterung der Fachbildung gleichgestellt und sind dem  nicht-universitären Tertiärbereich  zugeordnet.

Die AbsolventInnen erhalten eine fachliche Weiterbildung, die sie zur Ausübung einer gehobenen Tätigkeit in ihrem Fachgebiet befähigt. In der Bauhandwerkerschule für Maurer wird meist eine Berufsausbildung als Polier/Baumeister angestrebt, bei den Zimmerern die Zimmermeisterberechtigung.

Die berufsbegleitende Weiterbildung ist an der HTL- Abendschule für Berufstätige frei von Studiengebühren möglich. Die Bauhandwerkerschule wird im Sinne des §64 SchOG als "berufsbildende Mittlere Bundesschule für Berufstätige" geführt, der Abschluss der Bauhandwerkerschule ermöglicht dabei- ähnlich dem Werkmeisterabschluss- eine Einstufung in ein höheres Semester. Mit dem positiven Abschluss wird bereits die internationale Standardqualifikation im Bildungswesen ISCED 5B erreicht.

Weiterer Karrierefokus

Sie möchten Visionen realisieren? Verfügen über technische Begabung und räumliches Vorstellungsvermögen? Die große Breite des Themas Bautechnik eröffnet Ihnen interessante Perspektiven und erfordert präzise Schwerpunktsetzung: Planung, Gestaltung und Realisierung von privaten und öffentlichen Bauwerken sind die Bereiche, die wir mit Ihnen fokussieren werden. Erwerben Sie umfangreiche Kompetenzen und damit ein breites Betätigungsfeld für Ihre berufliche Zukunft.

Der fachtheoretische Unterricht beschäftigt sich mit wichtigen konstruktiven und technischen Details. Der besondere Schwerpunkt wird auf zeitgemäße Gestaltung, wirtschaftliche Ausführung und energiebewusstes Bauen gelegt. Versiert im Umgang mit allen gängigen Baustoffen und neuesten Technologien, erwerben Sie die Befähigung, Führungsaufgaben in Betrieben und technischen Büros zu übernehmen.

Aufgrund der umfassenden fachtheoretischen und -praktischen Ausbildung sind Sie als AbsolventIn als "mittlere Führungskräfte" qualifiziert und in leitenden Positionen des mittleren Managements gefragt. Im Bauhauptgewerbe, in Architektur- und Planungsbüros sowie in allen Bereichen der Bauwirtschaft sind Sie optimal einsetzbar.

Zugang zu Berufen, auch in anderen Staaten der EU

Die HTL- Ausbildung vermittelt eine höhere berufliche Bildung, die am Arbeitsmarkt unmittelbar umsetzbar ist und die Verwendung in gehobenen Berufen ermöglicht. Die AbsolventInnen verfügen über einen vergleichbar hohen beruflichen Ausbildungsstand wie Absolventen postsekundärer Ausbildungsgänge in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union und können ähnliche Verantwortungen übernehmen sowie entsprechende Aufgaben ausüben.

Für die selbständige Erwerbstätigkeit müssen neben der Erfüllung der allgemeinen Voraussetzungen zur Ausübung eines Gewerbes die allfälligen spezifischen Praxis- und/oder Befähigungsprüfungsnachweise erfüllt werden. AbsolventInnen der oben angeführten Lehranstalten können nach Erfüllung der erforderlichen Voraussetzungen zum Beispiel Gewerbeunternehmen des Wärme-, Schall- und Branddämmers bzw. des Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereinigers führen, bzw. die Meister- oder Befähigungsprüfung des Betonwaren-, Kunststein- und Terrazzoerzeugers, Dachdeckers, Stuckateurs und Trockenausbauers sowie des Bau-, Zimmer-, Steinmetzmeisters oder für das technische Büro ablegen. Darüber hinaus ist der Zugang zum Handelsgewerbe und Gewerbe des Handelsagenten gegeben.

Das Zeugnis der Bauhandwerker-Abschlussprüfung ist der Nachweis einer Ausbildung als Voraussetzung für den Zugang zu reglementierten Berufen im Sinne von Anhang D der Richtlinie 92/51/EWG bzw. stellt nach Anhang III der Richtlinie 2005/ 36/ EG ein DIPLOM im Sinne des Art.11 Buchstabe c dar und ist in jedem Mitgliedsstaat der Europäischen Union einem Diplom im Sinne dieser Richtlinie gleichgestellt.

Das Abschlussprüfungszeugnis umfasst sämtliche Berechtigungen nach dem BGBl. Nr. 142/ 1969 Berufsausbildungsgesetz. Mit diesem Zeugnis sind weiters Berechtigungen verbunden, die in der Gewerbeordnung, BGBl. Nr. 194/ 1994 geregelt sind. Seit mittlerweile etwa 80 Jahren bildet die Bauhandwerkerschule in 1030 Wien der Camillo Sitte Lehranstalt besonders erfolgreich BautechnikerInnen für das Baugewerbe heran.