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Schulgeldfreiheit

Außer der durch andere gesetzliche Vorschriften vorgesehenen Schulgeldfreiheit an öffentlichen Pflichtschulen ist auch der Besuch der sonstigen unter dieses Bundesgesetz fallenden öffentlichen Schulen (HTLs) unentgeltlich.

Allgemeine Zugänglichkeit:

Die öffentlichen Schulen- wie die HTL -  sind allgemein ohne Unterschied der Geburt, des Geschlechtes, der Rasse, des Standes, der Klasse, der Sprache und des Bekenntnisses zugänglich.

Aufzunehmen ist, wer die gesetzlichen Aufnahmsvoraussetzungen (Alter, Vorbildungen, Eignung, Einstufungsprüfung) erfüllt, die Unterrichtssprache DEUTSCH beherrscht, sodass sie/er dem Unterricht zu folgen vermag.