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Aufnahmsvoraussetzungen

Das Aufnahmeverfahren erfolgt im Einklang mit den Bestimmungen der §§5, 6, 7, 8, 9 und 10 SchUG-BKV.

Weiters können nachweislich erworbene Kenntnisse individuell gewürdigt und- im Rahmen eines persönlichen Einstufungs-Gesprächs (Terminvereinbarung bei AV.Pleyer erforderlich) angerechnet werden. Die Verkürzung der Studienzeit wird dadurch möglich. Benötigte Unterlagen: Lehrpläne, Zeugnisse (im Original und je 1x in Kopie).

Aufnahmebedingungen für:

1. Vorbereitungslehrgang berufsbegleitend, VBL:

Durch den Nachweis von Vorstudien kann eine Einstufung in höhere Semester erfolgen. Deutschkenntnisse mindestens auf Niveau B1 (zum Beispiel ein ÖSD-Diplom) des Europäischen Referenzrahmens. Positiv abgeschlossene 8.Schulstufe und Mindestalter 17 Jahre.

2. HTL Abendschule Bautechnikum, Aufbaulehrgang AUL

Positiv absolvierter Vorbereitungslehrgang für Bautechnik. Abgeschlossene Fachschule für Bautechnik. Aufgrund von verschiedenen fachbezogenen Vorstudien etwa an AHS, BHS, sonstigen (Hoch-)Schulen und Universitäten/ Akademien koennte individuell auch eine Einstufung in höhere Module/Semester erfolgen. Deutschkenntnisse mindestens auf Niveau B1. Mindestalter 17 Jahre.

3. HTL-Abendkolleg Bautechnik, AC

Voraussetzung: Reifezeugnis einer AHS oder BHS oder einer gleichwertigen Lehranstalt des Auslandes oder facheinschlägige Studienberechtigungsprüfung.

Aufgrund von verschiedenen fachbezogenen Vorstudien etwa an AHS, BHS, sonstigen (Hoch-)Schulen und Universitäten/ Akademien kann eine Einstufung in höhere Module/Semester erfolgen. Deutschkenntnisse mindestens auf Niveau B1.

4. Bauhandwerker, Maurer und Zimmerer, BHW

Voraussetzung für die Aufnahme in die Bauhandwerkerschule sind der positive Abschluss der 8.Schulstufe und die abgeschlossene Lehre (Lehrabschlussprüfung) als Maurer oder Zimmerer bzw. in einem Beruf, welcher in der Lehrberufsliste gemäß dem Berufsausbildungsgesetz als verwandt zu jenem des Maurers oder Zimmerers genannt wird. Für den Fall des Vorliegens von durchgehend mindestens zehn Jahren Tätigkeit als Maurer oder Zimmerer ist - in unserem Haus - der Nachweis des Lehrabschlusses nicht erforderlich.

Studiendauer:

  • ohne berufliche Vorbildung 7 Semester und 2 Semester Vorbereitungslehrgang, berufsbegleitend
  • mit facheinschlägiger Lehrabschlussprüfung 7 Semester Abendschule u. 1 Semester VBL berufsbegleitend
  • für Absolventen der Baufachschule, Bauhandwerker u. Werkmeister 7 Semester Abendschule berufsbegleitend
  • mit Matura (AHS, BHS) bzw. Studienberechtigung bzw. Berufsreifeprüfung 6 Semester Abendkolleg berufsbegleitend

für Maurer/Zimmerer:

13 Unterrichtswochen pro Jahr (Nov./Dezember bis März), Gesamtdauer 3 Jahre Bauhandwerker, berufsbegleitend.

Die Aufnahme als außerordentliche(r) Studierende(r) kommt in Betracht, wenn die Aufnahmsvoraussetzungen für die Aufnahme als ordentliche(r) Studierende(r) nicht erfüllt sind: etwa im Fall der mangelnden Beherrschung der Unterrichtssprache DEUTSCH oder im Zuge einer Stundung von Abschlussprüfung(en) im Falle des Übertritts aus einer anderen Schulart, höchstens für die Dauer von 12 Monaten.