Anmeldung vor Einstufung
Zu Beginn ist die Anmeldung/Ersterfassung notwendig. Die Anmeldung ersetzt nicht die bei der Einschreibung jeweils notwendigen Inskriptionen (Modulwahl pro Semester).
Im persönlichen Aufnahme-Gespräch wird gemeinsam ein individuelles Konzept erstellt. Benötigte zweckdienliche Unterlagen: Zeugnisse, Lehrabschlüsse (im Original und 1x in Kopie). Die BewerberInnen können dadurch einer/einem StudienkoordinatorIn bzw. einer Modulgruppe optimal zugeordnet werden.
Die Bildungsbiografien sind unterschiedlich. Die Studierenden können sich ihre Stunden und Fächer individuell aussuchen und absolvieren, wenn es eben am besten passt. Jeder hat andere Zeitressourcen und Kapazitäten, darauf können wir mit Hilfe des Modulsystems eingehen.
Die Studierenden sind vom Abteilungsvorstand unter Bedachtnahme auf die Vorschriften der Schulorganisation sowie allfälliger vom Lehrplan abweichender individueller Modulwahlen der Studierenden in Module einzuteilen (Modulbildung).
Eine Einstufungsprüfung (Differenzprüfung) dient zur Feststellung der Vorbildung in jenen Fällen, wenn nicht alle Aufnahmsvoraussetzungen für den Besuch eines Moduls erfüllt sind bzw. die Vorbildung des Aufnahmebewerbers nicht ausreicht. Diese Feststellung trifft die/der dieses Modul unterrichtende LehrerIn. Der Entfall der Einstufungsprüfung liegt im Ermessen des jeweiligen Lehrers und des AVs. Tritt jeman unentschuldigt zu dieser Prüfung nicht an, so tritt Terminverlust ein und eine Wiederholung der Prüfung ist dann nicht zulässig.
Wurde eine Einstufungsprüfung nicht bestanden, so ist man zu einer Wiederholung innerhalb einer Frist von 2 Monaten zuzulassen/ berechtigt. Eine zweite Wiederholung ist nicht zulässig.
Bis zur vollständigen Ablegung der Einstufungsprüfung sind AufnahmsbewerberInnen als außerordentliche Studierende aufzunehmen.