Beendigung des Schulbesuchs §31, §45 SchUG-B
Die Höchstdauer beträgt das 2-fache der vorgesehenen Ausbildungsdauer, je nach Einstufung:
- maximal 20 Semester für HTL-Abendschule, bzw.
- maximal 12 Semester für Abendkolleg.
Vorgegebene Rahmenbedingungen:
- In 2 aufeinander folgenden Halbjahren müssen Module mit jeweils mindestens 10 Wochenstunden erfolgreich abgeschlossen werden.
- Beendigung des Schulbesuchs durch Fristversäumnis bzw. ungenützten Ablaufs des Inskriptionstermins, durch schriftliche Abmeldung bei der Schulleitung bzw. nach dem mindestens zweiwöchigen unentschuldigten ununterbrochenen unbegründeten Fernbleiben, mit dem ungenützten Ablauf der zweiwöchigen Frist ab der Zustellung der schriftlichen §45 Aufforderung, sofern nicht rücksichtswürdige Gründe vorliegen.