Lehrplan Bauhandwerker
- Pflichtgegenstände im "Stamm"
- Pflichtgegenstände Ausbildungszweig Maurer, Schulformkennzahl 3351
- Pflichtgegenstände Ausbildungszweig Zimmerer, Schulformkennzahl 3352
Dieser offizielle Lehrplan in der geltenden Fassung bildet die pädagogische und rechtliche Grundlage für die Unterrichtsarbeit an der Abteilung. Allgemein werden Lehrpläne entweder in einschlägigen Verordnungen verlautbart.
Es können - aufgrund von schulautonomen Lehrplan-Bestimmungen - gegenüber dem verordneten Lehrplan einige Abweichungen auftreten.