Dieser offizielle Lehrplan in der geltenden Fassung bildet die pädagogische und rechtliche Grundlage für die Unterrichtsarbeit an der Abteilung. Allgemein werden Lehrpläne entweder in einschlägigen Verordnungen verlautbart.
Es können - aufgrund von schulautonomen Lehrplan-Bestimmungen - gegenüber dem verordneten Lehrplan einige Abweichungen auftreten.