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Einschreibung

Einschreibung/ Modulwahl nach §12SchUG-BKV (verbindliche Informationen zum Modulsystem)

Ein (1) Modul entspricht einem Pflichtgegenstand pro Semester. Nur in belegten u. gewaehlten Modulen sind Beurteilungen möglich. Die Einschreibung erfolgt jeweils zu Beginn eines jeden Semesters innerhalb der ersten zwei Wochen. Es werden per Unterschrift die gewünschten Module einer Modulgruppe für jeweils ein Semester verbindlich belegt/ gewaehlt. Ein „Abbruch“ eines Moduls ist nicht möglich.

Ende der Einschreibung/ Inskription: 14 Tage nach Beginn des Semesters.

Modulplan (neu) [= Stundenplan (alt)] wird pro Semester erstellt. Der Modulplan gilt für „Regelstudierende“. Termine laut Aushang (Abteilungskalender) am Gang vor der Abteilungsleitung (Zimmer 101, 102).

Bei der individuellen Modulwahl ist auf die aufbauend-chronologische Abfolge (Verkettung) von Modulen ist zu achten. Ein Modul kann 1x besucht und (wenn negativ) 1x wiederholt werden. Im Sinne des §26(1) sind Studierende grundsätzlich zum Aufsteigen in das nächste Semester berechtigt.

Schwellenregeln

Wir haben beobachtet bzw. festgestellt, dass Studierende mit unterschiedlichem Hintergrund und verschiedenen technischen Bildungsniveaus Schwierigkeiten haben, Problemstellungen- wie sie etwa im Zuge von Unterrichtsprojekten auftreten- gemeinsam lösen zu können. Deshalb wurden für das Aufsteigen an der Abendschule der Bau-HTL  vom Schulgemeinschaftsausschuß diesbezüglich Vorgaben beschlossen und es sind demnach fuer das Aufsteigen folgende geltende Schwellen-Regelungen zu beachten:

  • "Schwelle 1": Negatives aus dem 1/2BV (Vorbereitungslehrgang) muss durch positives Kolloquium im darauf folgenden 1.Semester der Höheren Abteilung  ausgebessert werden, da sonst ein Weiterkommen/Aufsteigen in das 2.Semester der Höheren Abteilung Bautechnik nicht möglich ist (SGA-Beschluß vom 15.11.2011).
  • "Schwelle 7": eine Zulassung zur Diplomarbeit (= Gruppenarbeit) ist im 7.Semester dann möglich, wenn alle Module bis zum 5.Semester positiv absolviert wurden und die Genehmigung der Schulleitung und der Landesschulinspektorin dazu vorliegt. Die Zulassung zu einer Klausur ist unabhängig von "Schwelle 7" möglich, wenn die Voraussetzungen dafür gegeben sind.