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Reife- und Diplomprüfung

(Vorgezogene) Teilprüfung §35(4) zum Ende des 4.Semesters

(Vorgezogene) Teilprüfung(en) §35(4) zum Ende des 6.Semesters

Haupttermin, nach dem 8.Semester

Die Aufgabenstellungen der mündlichen Prüfungen haben jeweils einen eindeutigen Arbeitsauftrag auf möglichst hohem Niveau zu enthalten. Im Falle der negativen Beurteilungen muss die Begründung auf dem Prüfungszettel vermerkt werden.  

Mündliche Prüfungen: Vorbereitungszeit jeweils mind. 15 Minuten. Präsentation 7-8 Minuten, maximal 10 Minuten. Prüfungszeit durchschnittlich 7-8 Minuten, gesamt maximal 15 Minuten. Kleidung dem Anlass entsprechend (§4, Abs.1 SchulOVO). Beachtung finden die sprachliche Kompetenz, die persönliche Präsentation, Klarheit und Eindeutigkeit der Antworten und Lösungen, Korrektheit und Qualität, Flexibilität und Redefluss sowie inhaltliche Relevanz. Kommunikative Kompetenz ist vorrangig vor Fachwissen.

Zielsetzung ist es die KandidatInnen zu eigener Denkleistung herauszufordern und über die bloße Wissensreproduktion hinaus zu gehen. Die Beurteilung ist eine pädagogische Entscheidungs- findung, besonderes Gewicht liegt auf dem Gesamteindruck.

Schwerpunktfach:

Vorbereitungszeit mindestens 15 Minuten, Ziel des Prüfungsgebietes „Schwerpunktfach“ ist es, den Nachweis vertiefter Fachkenntnis unter Einbeziehung eines breiteren fachlichen Umfeldes zu erbringen.

Zu diesem Prüfungsgebiet gibt es zwei unterschiedliche Zugangswege, je nachdem, ob im Rahmen der schriftlichen Prüfung das Prüfungsgebiet „Diplomarbeit“ oder das Prüfungsgebiet „Klausur-Projekt“ gewählt wurde.

§ 10 Abs. 1 Z  2 PrO-BMHS: Im Falle der Wahl des Prüfungsgebietes „Diplomarbeit“ geht die Aufgabenstellung von jenem fachlichen Schwerpunkt der Diplomarbeit aus, den der/die Prüfungskandidat/-in zu bearbeiten hatte.

Im Falle der Wahl der fünfunddreißigstündigen Klausur aus dem Prüfungsgebiet "Projekt“ geht das Schwerpunktfach von einer "fachspezifischen Themenstellung" aus, die in selbstständiger Form für die Prüfung auszuarbeiten, vorzubereiten und in entsprechender (digitaler) Form zu präsentieren ist. Der Kandidat/ die Kandidatin erhält seine/ ihre fachspezifische Themenstellung bis spätestens Ende der ersten Woche des letzten Semesters (nachweislich schriftlich) zugeteilt, wobei Einvernehmen zwischen Prüfer/-in und Kandidat/-in anzustreben ist.

Mit der Vergabe der "fachspezifischen Themenstellung" soll ein klarer, gegliederter Arbeitsauftrag verbunden sein. Die Vorlage einer schriftlichen Ausarbeitung ist dringend zu empfehlen und ist spätestens am letzten Tag der Klausurprüfung "Projekt" - zeitgleich zum "Abgabetermin Diplomarbeit" - in entsprechender Form abzugeben.

Prüfungsgebiet "Schwerpunktfach"

Quelle § 10(3) PrO-BMHS, BGBl. II Nr.70/2000: Organisatorisch besteht die Schwerpunktprüfung aus zwei wesentlichen Bestandteilen:

Prüfungsablauf:

Der Kandidat / Die Kandidatin erhält eine Aufgabe, welche in zwei Teilaufgaben gegliedert ist:

1. Teilaufgabe: Präsentation und Diskussion

Die erste Teilaufgabe geht von einer konkreten Problemstellung der Diplomarbeit bzw. der fachspezifischen Themenstellung aus. Im Falle der Diplomarbeit wird sich die Problemstellung mit jenem Bereich (Teilbereich der Diplomarbeit) befassen, der von dem/der jeweiligen Kandidat/-in schwerpunktmäßig bearbeitet wurde.

Die Problemstellungen der Diplomarbeit, mögliche Lösungsansätze, Varianten und Ergebnisse etc. sind durch den Kandidaten / die Kandidatin in Form einer erstellten Präsentation über die gesamte Diplomarbeit vorbereitet, von den Kandidaten / den Kandidatinnen zur mündlichen Prüfung mitzunehmen und vor Beginn des Prüfungstages auf den PC im Konferenzzimmer aufzuspielen.

Zu Beginn der Präsentation soll die Problemstellung der 1. Teilaufgabe kurz in den Gesamtrahmen der Diplomarbeit eingeordnet werden. Der Kandidat / Die Kandidatin präsentiert im Weiteren nur den vorbereiteten Teil seiner Diplomarbeit, der sich auf die Problemstellung der 1. Teilaufgabe bezieht, nicht die gesamte Diplomarbeit.

Während der Präsentation soll nicht unterbrochen werden. Am Ende der Präsentation soll sich eine Diskussion mit dem Prüfer /der Prüferin anschließen, in der die inhaltlichen Aspekte hinterfragt werden sollen.

2. Teilaufgabe: Fachprüfung, Umfeldfrage

Im Anschluss an die Diskussion über die Präsentation soll unmittelbar das Prüfungsgespräch über die zweite Teilaufgabe der Schwerpunktprüfung folgen. Dieser Prüfungsteil soll nachweisen, dass der Kandidat / die Kandidatin über das erworbene Spezialwissen hinaus Verbindungen zum fachlichen Umfeld herstellen und damit relevante Problemstellungen bearbeiten kann.

Beide Teilaufgaben sind gleichwertig anzusehen. Dies setzt voraus, dass auch der verfügbare Zeitrahmen von 7-8 Minuten sowohl für die erste als auch für die zweite Teilaufgabe eingehalten wird. Die Gesamtprüfungszeit für das Schwerpunktfach beträgt 15 Minuten.

Eine Präsentation der Projekte, Ausarbeitungen und Ergebnisse aus dem Jahresprojekt ist nicht Teil der abschließenden Prüfungen und daher auch nicht vorgesehen. Eine Präsentation dieser Projekte würde den Prüfungstag nur unnötig verlängern.

Komplementärfach:

Vorbereitungszeit  mindestens 15 Minuten

Das Prüfungsgebiet „Komplementärfach“ umfasst den Lehrstoff von höchstens zwei fachtheoretischen Modulen (Pflichtgegenständen), die zumindest in den letzten vier Semestern (in den letzten beiden Jahrgängen) in einem Gesamtausmaß von mindestens vier Wochenstunden unterrichtet wurden und nicht Gegenstand des Prüfungsgebietes „Schwerpunktfach“ sind.

Die Zuteilung der Pflichtgegenstände zum Prüfungsgebiet „Komplementärfach“ erfolgt spätestens zu Beginn des letzten Semesters durch den Schulleiter / die Schulleiterin.

Der Kandidat / die Kandidatin erhält immer  zwei voneinander unabhängige Aufgaben, von denen eine gewählt und nach entsprechender Vorbereitungszeit beantwortet werden muss.

Die Prüfungszeit für das Komplementärfach beträgt 7-8 Minuten.

Öffentlichkeitscharakter

Reife- und Diplomprüfungen sind öffentlich. Der/die Vorsitzende hat das Recht, Zuhörer von der weiteren Teilnahme auszuschließen, wenn diese nicht angemessen gekleidet sind oder Störungen des Prüfungsablaufes eintreten.

In der Hoffnung zur Klärung der offenen Fragen mit dieser Zusammenstellung beigetragen zu haben wünscht die Abteilungsleitung allen Beteiligten (vor allem unseren Kandidatinnen und Kandidaten) erfolgreiche abschließende Prüfungen. Abschließend erhalten die KandidatInnen eine Kopie des Reife- und Diplomprüfungszeugnisses*.

Maturafeier in der Aula

Das Original des Zeugnisses wird im Rahmen der festlichen Maturaveranstaltung vom Schulleiter überreicht. 

*) Studierende mit Reifezeugnis einer AHS oder BHS oder mit vorhandener Studienberechtigungsprüfung absolvieren eine "Diplomprüfung".

Berechtigungen:

Zugang zu Universitäten, Kollegs, Akademien und Fachhochschulen, Berechtigungen gemäß dem Ingenieurgesetz und dem Berufsausbildungsgesetz, Berechtigungen gemäß der Gewerbeordnung sowie Berechtigungen in der Europäischen Union.