StudierendenvertreterInnen §56
Zur Interessenvertretung und zur Mitgestaltung des Schullebens sind StudierendenvertreterInnen zu bestellen.
StudierendenvertreterInnen sind die/der Schulsprecher/-in (für alle Angelegenheiten der Schule), vier weitere StudierendenvertreterInnen zur Unterstützung des/der SchulsprecherIn und zwei SprecherInnen der Studierenden im Schulgemeinschaftsausschuss. Für jede/n StudierendenvertreterIn ist ein/e StellvertreterIn zu wählen.
VertreterInnen der Abt. Bautechnik für Berufstätige:
> siehe Anschlagtafel vor Direktion.