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StudierendenvertreterInnen §56

Zur Interessenvertretung und zur Mitgestaltung des Schullebens sind StudierendenvertreterInnen zu bestellen.

StudierendenvertreterInnen sind die/der Schulsprecher/-in (für alle Angelegenheiten der Schule), vier weitere StudierendenvertreterInnen zur Unterstützung des/der SchulsprecherIn und zwei SprecherInnen der Studierenden im Schulgemeinschaftsausschuss. Für jede/n StudierendenvertreterIn ist ein/e StellvertreterIn zu wählen.

VertreterInnen der Abt. Bautechnik für Berufstätige:

> siehe Anschlagtafel vor Direktion.