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Lehrervertreter

Mit Inkrafttreten des Schulunterrichtsgesetzes wurde eine Institution ins Leben gerufen, deren Aktivitäten für das klaglose Ablaufen eines Schulbetriebes von größter Wichtigkeit sind, dienen sie doch der Förderung und Festigung der Schulgemeinschaft.

Schon die Zusammensetzung des Schulgemeinschaftsausschusses lässt erkennen, wie die Interessen aller Schulpartner hier durch direkte Vertreter gewahrt werden können.

Dem Schulgemeinschaftsausschuss gehören der Schulleiter und je drei Vertreter der Lehrer, der Schüler und der Erziehungsberechtigten an. Die Funktionsperiode erstreckt sich über ein Schuljahr.

Die Lehrervertreter/innen werden in geheimer, persönlicher Wahl innerhalb der ersten drei Monate eines Schuljahres für die Zeit bis zur nächsten Wahl bestimmt. 

VertreterInnen der Lehrerschaft im SGA der Abendschule: siehe Anschlagtafel bei Direktion/Kanzlei im EG.