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Vertretung des Abteilungsvorstandes

Die Vertretungsbefugnis gilt für den Fall der Abwesenheit des Abteilungsvorstandes und ist auf die spontane Einteilung von Supplierungen und Verteilung von entsprechenden Informationen an die betreffenden Modulgruppen begrenzt.

Für die im Bereich der Tagesschule- über die Dauer von 13 Wochen- geführten BAUHANDWERKER übernimmt der Vorstand der Abteilung Hochbau die AV-Vertretung. Bei längerer als 3 Tage dauernder Abwesenheit von PLAL übernimmt GOLL die Vertretung.