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Teilprüfungen

Die (vorgezogene) Teilprüfung nach §35(4) bewirkt eine Dehnung des Haupttermins. Den berufstätigen Studierenden wird auf diese Art und Weise ermöglicht, in Modulen/ Unterrichtsgegenständen, die positiv abgeschlossen sind, bereits ein oder zwei Jahre vor dem Haupttermin vorgezogene Teilprüfungen der Reife- und Diplomprüfung abzulegen. Je nach gewählter Maturavariante betrifft es unterschiedliche Prüfungsgebiete.

Unterschiede bestehen hinsichtlich:

  • der Organisationsform: das Vorziehen von Teilprüfungen ist möglich bzw. üblich.

  • des Prüfungsgebietes „Angewandte Mathematik/FT" und FT "Grundlagen des Fachgebiets": die Prüfungskandidaten / Prüfungskandidatinnen haben die Wahl zwischen den Lernfeldern AMFT „Angewandte Mathematik“ und FT "Grundlagen des Fachgebiets" (Baukonstruktion).

  • des Wahlfaches bei der mündlichen Prüfung: die Prüfungskandidaten / Prüfungskandidatinnen haben die Wahl zwischen den Prüfungsgebieten „Deutsch“ und/oder „Lebende Fremdsprache“.

Mit dem Instrument der (vorgezogenen) Teilprüfungen kann individuell und flexibel auf die Berufstätigkeit Rücksicht genommen werden und eine Abstimmung auf die Berufsreifeprüfung erfolgen. Es wird jedoch ausdrücklich darauf hingewiesen, dass eine bereits abgelegte Teilprüfung der Berufsreifeprüfung auf Grund der einschlägigen Bestimmungen NICHT als Teilprüfung der Reife- und Diplomprüfung angerechnet werden darf/kann.

Der erste Teil („Reifeprüfungsteil“) umfasst die folgenden Teilprüfungen, die als Teilprüfungen abgelegt werden können:

Erstens: eine 5-stündige schriftliche Klausurarbeit aus dem Prüfungsgebiet AMFT „Angewandte Mathematik“ bzw. aus "Grundlagen des Fachgebiets" Baukonstruktion, meist am Ende des 4.Semesters (- ohne mündliche Teilprüfung).

Zweitens: eine 5-stündige schriftliche Klausurarbeit nach Wahl des Prüfungskandidaten / der Prüfungskandidatin im Prüfungsgebiet „Deutsch“ oder im Prüfungsgebiet „Lebende Fremdsprache“, am Ende des 6.Semesters. Die mündliche Teilprüfung aus D/E erfolgt zu Beginn des 7.Semesters, jeweils im Oktober.

Wie für jeden anderen Maturatermin gilt auch: mindestens 14 Tage vor dem gewünschten Antrittstermin ist bei Herrn AV Alfred Pleyer die verbindliche schriftlich Anmeldung nachweislich abzugeben! Gesammelte Abgaben sind erwünscht und erfolgen durch den Studienkoordinator.

Beginnzeiten von schriftl. Klausuren und mündlichen Teil- und Abschlußprüfungen jeweils um 8Uhr. Für mündliche Prüfungen wird an der Camillo Sitte Lehranstalt auf eine- dem Anlass entsprechende übliche- festliche dunkle Kleidung (Herren im Anzug/ Krawatte) vorausgesetzt.