Diplomarbeit
Die Diplomarbeit ist eine Gruppenarbeit und wird in der Regel als Teamarbeit- von einer kleineren Gruppe von Prüfungskandidat/-innen - durchgeführt und in eigenständiger Weise bearbeitet. Beim Verfassen der Diplomarbeit ist darauf zu achten, dass die Leistungen der Mitglieder des Teams erkennbar und eindeutig zugeordnet werden können. Nur in besonderen Fällen (z.B. bei Themenstellungen aus dem konkreten betrieblichen Umfeld von berufstätigen Studierenden) kann die Diplomarbeit auch als Einzelarbeit durchgeführt werden. Abgabe der Aufgabenstellungen mind. 5-fach orig. in der Regel bis spätestens 18.Oktober beim Abteilungsvorstand, zur Genehmigung durch die Schulleitung und die Landesschulinspektorin.
Die Wahl der Variante "Diplomarbeit" bedeutet in erster Linie deutlich mehr Zeitaufwand (über einen Zeitraum verteilt), gegenüber der Projektklausur unterschiedliche Anforderungen (Teamarbeit, hohe Flexibilität, Durchhaltevermögen, hohes Maß an Eigenleistung ...), sowie einen grundsätzlich anderen Zugang zum angestrebten Ausbildungsziel.
Jedem Kandidaten / jeder Kandidatin der Gruppe wird ein(e) Lehrer/-in als hauptverantwortliche(r) Diplomarbeitsbetreuer/-in (Prüfer/-in für das Prüfungsgebiet „Diplomarbeit“) zugeordnet. Pro Lehrer/-in sind drei bis maximal fünf Studierende vorzusehen, um eine seriöse Betreuung zu gewährleisten. Die Zuweisung von Kandidat/-innen an Lehrer/-innen gegen den Willen der Kandidat/-innen ist ausgeschlossen. Die Aufgabenstellung soll industriespezifischen oder gewerblichen Charakter haben und die Durchführung möglichst in Kooperation mit einem außerschulischen Partner erfolgen.
Die Betreuung umfasst die Bereiche Aufbau der Arbeit, Arbeitsmethodik, Selbstorganisation, Zeitplan, Struktur und Schwerpunktsetzung der Arbeit, organisatorische Belange sowie die Anforderungen im Hinblick auf die Präsentation und Diskussion. Die Erstellung der Arbeit ist in einem vom Prüfungskandidaten zu erstellenden Begleitprotokoll zu dokumentieren, welches jedenfalls den Arbeitsablauf sowie die verwendeten Hilfsmittel und Hilfestellungen anzuführen hat, das Begleitprotokoll ist der schriftlichen Arbeit samt Aufzeichnungen beizulegen.
Die schriftliche (gebundene) Arbeit ist als selbstständige Arbeit außerhalb der Unterrichtszeit zu erstellen und anzufertigen, wobei 60- 150 Arbeitsstunden angenommen werden können. Ergebnisse des Unterrichts werden einbezogen. Die schriftliche Arbeit hat einen Umfang von zirka 40.000 bis 60.000 Zeichen (inkl. Leerzeichen, exkl. Vorwort, Inhalts-, Literatur- und Abkürzungsverzeichnis) zu umfassen. Sie kann im Einvernehmen mit dem/der Betreuer/-in auch komplett in der lebenden Fremdsprache Englisch abgefasst werden.
Im Rahmen der schriftlichen Arbeit ist verpflichtend ein "abstract" im Umfang von zirka 1.000 bis 1.500 Zeichen (inkl. Leerzeichen) zu erstellen, in welchem das Thema, die Fragestellung, die Problemformulierung und die wesentlichen Ergebnisse schlüssig- in englischer Sprache- zusammenfassend darzulegen sind. Es wird darauf verwiesen, dass eine Zusammenfassung in einer lebenden Fremdsprache (Englisch) in §9 PrVO verankert und somit unverzichtbarer Bestandteil der Diplomarbeit ist.
Die Diplomarbeit ist eine schriftliche Arbeit mit Präsentation. Eine gebundene Diplomarbeit hat- hinsichtlich der Formvorschriften- den Regeln einer wissenschaftlichen Arbeit zu entsprechen. Dies erfordert die Nennung aller verwendeten Quellen unter konsequenter Einhaltung von Zitierregeln, womit auch das Bewusstsein für das geistige Eigentum anderer geschärft wird.
Ein Abbruch der Diplomarbeit ist nicht möglich. Fehlende Motivation, mangelnde Teamfähigkeit und/ oder nicht erbrachte Leistungen von Kandidat/-innen sind jedenfalls keine "gültigen" Abbruchgründe. Der eventuelle Versuch eines späteren "fliegenden Umsattelns" auf Klausur-Projekt ist unzulässig.
Die Abgabe der schriftlichen Arbeit erfolgt in gebundener Form zum Termin im Zimmer des Abteilungsvorstandes sowohl in digitaler als auch zweifach in gedruckter/ gebundener Form. Die Note der Diplomarbeit wird - gemäß den Bestimmungen- in der Klausurkonferenz fixiert.
Diplomarbeiten, deren Resultate seitens des Kooperationspartners der Geheimhaltung unterliegen, dürfen nur dann genehmigt werden, wenn sichergestellt ist, dass die gesamte Diplomarbeit im Sinne einer nachvollziehbaren und transparenten Leistungsbeurteilung der Prüfungskommission zur Einsichtnahme vorliegt.
Präsentation: die digitale und kompakte Kurzversion der wesentlichen Punkte d. Problemstellungen, Lösungsansätze, Varianten und Ergebnisse etc. sind durch die Kandidat/-innen in Form einer erstellten Präsentation zur mündlichen Prüfung mitzunehmen bzw. sind am Vortag auf den PC im Konferenzzimmer aufzuspielen.
Ein individuelles "Nachbessern" einer Diplomarbeit ist nicht möglich. Wurde die Diplomarbeit negativ beurteilt, so wird die Wiederholung zum Nebentermin bzw. "Sonstigen Termin" in Form einer 35stündigen "Klausur- Projekt" durchgeführt. Im Haupttermin ist das Antreten bei der mündlichen Reifeprüfung samt Präsentation (der negativen Diplomarbeit) inkl. Fachprüfung-Umfeldfrage zulässig.
Fristen
- Das Thema der Diplomarbeit ist innerhalb der ersten acht Wochen des 7.Semesters durch den Prüfer / die Prüferin im Einvernehmen mit den Prüfungskandidaten und -kandidatinnen und der Schulbehörde 1. Instanz festzulegen.
- Die Abgabe beim Abteilungsvorstand (damit beim Diplomarbeitsbetreuer / bei der Diplomarbeitsbetreuerin, Prüfer/-in für das Prüfungsgebiet „Diplomarbeit“) hat termingemäß zu erfolgen.
- Die Diplomarbeit muss spätestens eine Woche vor der mündlichen Reifeprüfung beurteilt sein. Eine allfällige negative Beurteilung muss dem Kandidaten / der Kandidatin - so frühzeitig wie möglich- nachweislich bekannt gegeben werden.