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Anmeldung u. Zulassung zu Teilprüfungen oder Abschlussprüfungen

Teilprüfungen §35(4)SchUG-BKV

Für die Zulassung zu (vorgezogenen) Teilprüfungen (AMFT/ FT und D/ E) müssen zuvor alle Module der gewählten Prüfungsgegenstände (1.bis 4.Semester, bzw. 1. bis 6. Semester) positiv abgelegt sein. Persönliche schriftliche Anmeldung bei Abteilungsvorstand Pleyer bis spätestens 14 Tage vor dem Prüfungstermin!

Die Rückschau und die langjährige Erfahrung zeigen, dass dieses Modell der Teilprüfungen von den berufstätigen Studierenden gut und erfolgreich angenommen wird und auch terminlich optimal eingebettet abläuft:

Angaben von Erfolgsquoten sind unverbindlich bzw. beruhen auf den - seit dem Jahr 2011- beobachteten allgemeinen Erfahrungen, es können aus diesem Titel keine Ansprüche für die Zukunft abgeleitet werden. Jenen KandidatInnen, die alle Teilprüfungen positiv absolvierten, gelangen in der Regel auch die erfolgreichen Gesamtabschlüsse unserer HTL-Ausbildungsangebote. 

Aus den zahlreichen und beliebten Abendkollegs (Bauwirtschaft, Hochbau) an der HTL-Ausbildung Bautechnik für Berufstätige an der Camillo Sitte Lehranstalt kamen seit 2011 pro Jahr ca. 60 AbsolventInnen hervor, an acht von zehn Abenden nach einer mündlichen Matura konnten am Vorplatz der Bau-HTL sogar "weiße Fahnen" gesetzt werden, als äußeres Zeichen, dass alle KandidatInnen an diesem Prüfungstag alle Präsentationen/Prüfungen vollkommen positiv absolvierten.

Abschließende Prüfung nach §36

Wahlmöglichkeit: bezüglich der Gesamtqualifikation der AbsolventInnen stellen "Diplomarbeit" oder  "Projektklausur" bei der Reife- und Diplomprüfung gleichwertige Alternativen dar.

Rückschau und Erfahrung zeigen, dass etwa 90% der berufstätigen Studierenden das Modell "Diplomarbeit" wählen u. beantragen und 10% die Klausur-Projekt bevorzugen. Die Diplomarbeit umfasst eine schriftliche Arbeit mit Präsentation und der damit verbundene mehrmonatige zusätzliche Zeitaufwand ist für Berufstätige nur mit Mühe zu bewältigen.

Projektklausur: umfasst eine Klausurarbeit (= schriftliche Reifeprüfung) im Prüfungsgebiet "Projekt", in der Regel nach dem erfolgreichen Abschluss des 8.Semesters- in Einzelarbeit. Die Arbeitszeit beträgt 35 Stunden á 60 Minuten, das Projekt ist in voneinander unabhängige Arbeitsabschnitte mit getrennten Aufgabenstellungen gegliedert. Gesondert ist zuvor eine "fachspezifische Themenstellung" (mit klarem Arbeitsauftrag) eigenständig auszuarbeiten, oder:

Diplomarbeit: ist von einer Gruppe von Prüfungskandidat/-innen im Team in eigenständiger Weise zu bearbeiten. Diplomarbeiten unterliegen der Genehmigungspflicht durch Schulleitung und Landesschulinspektorin. Die Diplomarbeit ist eine schriftliche Arbeit mit Präsentation und ersetzt das "Projekt" der schriftlichen (Reife- und) Diplomprüfung. Vor Antragstellung sollen umfassende individuelle Beratung, das Eingehen auf Stärken und Schwächen und die Abschätzung der jeweiligen Leistungskapazität der Studierenden den positiven Abschluß sicherstellen. "In der Regel werden daher nicht alle Studierenden eines Jahrganges zur Diplomarbeit zuzulassen sein. Dies ist auch nicht wünschenswert. Zusätzlich schränkt die Regelung, dass pro Lehrer/-in maximal fünf Studierende betreut werden dürfen, die Anzahl der Zulassungen ein. Eine Diplomarbeit wird als Teamarbeit durchgeführt, Richtgröße für Gruppen: 2 bis 5 Personen", lt. BMUKK.

Ausbildungsstand und Leistungspotential aller Studierenden müssen bei Zulassung - im Sinn des Kollektivs - gegeben sein. Der Einsatzwille, Teamfähigkeit und Motivation, die Zuverlässigkeit und die Kooperation aller Gruppenmitglieder von Diplomarbeitsgruppen müssen sichergestellt sein, damit Projektziele fächerübergreifend erreicht werden können.

"Die Zulassung der Studierenden zur Diplomarbeit liegt im Verantwortungsbereich der Schule". Ein Abbruch der Diplomarbeit ist nicht möglich (ausgenommen Konkurs, schwere Erkrankung...).

Zulassung zur (Reife-) und Diplomprüfung: höchstens ein besuchtes Modul aus dem letzten abschließenden Semester darf (nicht erfolgreich) offen sein.

Abgabe aller Aufgabenstellungen: Einreichung jeweils 5-fach, mit originalen Unterschriften.

Quelle: Prüfungsordnung BMHS BGBl. II Nr.70/2000, 6.Abschnitt, §22(7).

Quelle: AL LSI DI Judith Wessely-Kirschke, SSR Wien, 2012, uvm.